Unterweisungspflicht für Speditionen

Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und wie setzen Sie diese um?

Gesetzliche Grundlagen

Die Unterweisungspflicht für Speditionen ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Vorgaben:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 12: Verpflichtung zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

DGUV Vorschrift 70

Regelt den sicheren Betrieb von Fahrzeugen und die Unterweisung der Fahrer

DGUV Vorschrift 1

Grundsätze der Prävention - allgemeine Unterweisungspflichten

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer nach BKrFQG

Welche Unterweisungen sind Pflicht?

Für Speditionen sind folgende Unterweisungen gesetzlich vorgeschrieben:

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

  • Grundlegende Sicherheitsregeln
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Verhalten bei Unfällen
  • Erste Hilfe

Häufigkeit: Mindestens jährlich, bei Bedarf öfter

Fahrzeugbedienung & Fahrzeugtechnik

  • Bedienung des Fahrzeugs
  • Fahrzeugkontrolle vor Fahrtantritt
  • Besonderheiten der Fahrzeugtechnik
  • Assistenzsysteme

Häufigkeit: Bei Neueinstellung, bei Fahrzeugwechsel

Ladungssicherung

  • Physikalische Grundlagen
  • Sicherungsmittel und deren Anwendung
  • Praktische Durchführung
  • Rechtliche Vorgaben

Häufigkeit: Mindestens jährlich

Lenk- und Ruhezeiten / Tachograph

  • Gesetzliche Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten
  • Bedienung des Tachographen
  • Dokumentation und Kontrolle
  • Sanktionen bei Verstößen

Häufigkeit: Mindestens jährlich

Gefahrgut (falls zutreffend)

  • ADR-Vorschriften
  • Kennzeichnung und Dokumentation
  • Verhalten bei Unfällen mit Gefahrgut
  • Besondere Sicherheitsmaßnahmen

Häufigkeit: Gemäß ADR-Vorschriften

Wann müssen Unterweisungen stattfinden?

Zeitpunkte für Unterweisungen:

  • Vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
  • Bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder der Arbeitsmittel
  • Nach Unfällen oder bei erkannten Gefährdungen
  • Regelmäßig (mindestens jährlich) als Wiederholung

Dokumentationspflicht

Die Dokumentation ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen nachweisen können:

Wann

Datum und Uhrzeit der Unterweisung

Wer

Name des Unterweisenden und des Unterwiesenen

Was

Inhalte und Themen der Unterweisung

Nachweis

Unterschrift des Unterwiesenen als Bestätigung

Wichtig:

Können Sie bei einer Kontrolle keine oder unvollständige Dokumentation vorweisen, drohen Bußgelder und im Schadensfall Haftungsrisiken.

Herausforderungen in der Praxis

Zeitaufwand

Fahrer zusammenrufen, Schulungen organisieren kostet produktive Zeit

Sprachbarrieren

Internationale Fahrer verstehen deutsche Unterweisungen oft nur eingeschränkt

Dokumentationschaos

Papierordner, Excel-Listen - keine strukturierte Nachvollziehbarkeit

Nachweispflicht

Bei Kontrollen müssen alle Nachweise sofort verfügbar sein

Die Lösung: Digitale Unterweisung

DiSEG Academy bietet eine strukturierte, digitale Lösung für alle Unterweisungspflichten:

Zeitersparnis

Fahrer können Unterweisungen selbstständig während Wartezeiten durchführen

Mehrsprachig

Alle Inhalte in DE, EN, PL, RO, RU verfügbar

Automatische Dokumentation

Versioniert, datiert, jederzeit abrufbar

Kontrollsicher

Alle Nachweise sofort griffbereit

Unterweisungspflicht professionell erfüllen

Strukturiert, nachvollziehbar, prüfsicher

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